Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach wollte der Gesetzgeber nicht weniger als die komplette Umstellung der Kommunikation in gerichtlichen Verfahren von Papier zum elektronischen Dateiaustausch. Wie immer greift der Gesetzgeber dabei in eine Entwicklung ein, die längst begonnen hatte.
Insbesondere die Kommunikation zwischen Mandanten und Anwälten hat sich längst in der Masse auf den elektronischen Weg verlagert. Viele Kanzleien haben zudem damit begonnen, die verbleibende Papier-Kommunikation (auch die Post von Gerichten) einzuscannen und elektronisch weiter zu bearbeiten. Dazu wird unterschiedliche - teilweise komplexe - Anwaltssoftware verwendet, die auf Servern in den Kanzleien oder in (hoffentlich gut abgesicherten) Wolken läuft.
Kurz vor der gesetzlich vorgesehenen Pflichtnutzung wurde das Postfach jetzt deutschlandweit wegen nicht bewältigter Sicherheitsprobleme abgeschaltet. Das Resümee von Markus Drenger und Felix Rohrbach vom Chaos-Computerclub Darmstadt lautet schlicht und zutreffend: "einfach. digital. kaputt."
Der Anwaltsverein richtete eine hilflose E-Mail an seine Mitglieder, wonach er die verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer aufforderte, das beA erst wieder in Betrieb zu nehmen, wenn das Vertrauen der Anwaltschaft wieder hergestellt worden sei.
Mein spontaner Gedanke war dazu, dass ich keine einzige Kollegin kenne, die zu irgendeinem Zeitpunkt Vertrauen zu dem Projekt gehabt hätte. Ich persönlich wurde in meiner Skepsis bestärkt, als ich schon vor Monaten von unserem Software-Anbieter zu hören bekam, dass das Postfach zwar von einem einzelnen an das Internet angeschlossenen Rechner angesteuert werden könne, jedoch nicht über die Anwaltssoftware, mit welcher wir sämtliche Gerichtskorrespondenz und unsere Akten zu den Angelegenheiten der Mandanten steuern. In dieser Beschränktheit liegt aus meiner Sicht das eigentliche Problem des beA.
Das die Korrespondenz zwischen Anwaltskanzleien und Gerichten und Behörden auf einem gesicherten elektronischen Weg ermöglicht wird, ist überfällig und wichtig. Die Technik per Gesetz und einheitlich in die Zuständigkeit der Bundesrechtsanwaltskammer zu übertragen, war vermutlich ein Fehler. Die Welt ist inzwischen zu vielfältig, als dass eine solche Vorgabe auf allgemeine Akzeptanz treffen könnte - auch wenn ich mir so manchmal anstelle der nahezu beliebigen Vielfalt eine einfache "Vorgabe von oben" wünschte.
Der Gesetzgeber hätte den Mut haben müssen (und muss ihn vielleicht jetzt noch aufbringen), lediglich die für Sicherheit und Datenschutz notwendigen Notwendigkeiten in das Gesetz aufzunehmen und es ansonsten bei der Vorgabe zu belassen, dass der elektronische Datenaustausch bis zu einem bestimmten Datum zu ermöglichen ist. Gerichte und Anwälte müssten dann in eigener Verantwortung einen oder mehrere elektronische Kommunikationswege finden.
Anbieter von Anwaltssoftware z. B. hätten dann einen Ansporn, als erster das beste System anzubieten.
In diesem Sinne Prost 2018 - erst einmal ohne beA.
Clemens Adori
Insbesondere die Kommunikation zwischen Mandanten und Anwälten hat sich längst in der Masse auf den elektronischen Weg verlagert. Viele Kanzleien haben zudem damit begonnen, die verbleibende Papier-Kommunikation (auch die Post von Gerichten) einzuscannen und elektronisch weiter zu bearbeiten. Dazu wird unterschiedliche - teilweise komplexe - Anwaltssoftware verwendet, die auf Servern in den Kanzleien oder in (hoffentlich gut abgesicherten) Wolken läuft.
Kurz vor der gesetzlich vorgesehenen Pflichtnutzung wurde das Postfach jetzt deutschlandweit wegen nicht bewältigter Sicherheitsprobleme abgeschaltet. Das Resümee von Markus Drenger und Felix Rohrbach vom Chaos-Computerclub Darmstadt lautet schlicht und zutreffend: "einfach. digital. kaputt."
Der Anwaltsverein richtete eine hilflose E-Mail an seine Mitglieder, wonach er die verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer aufforderte, das beA erst wieder in Betrieb zu nehmen, wenn das Vertrauen der Anwaltschaft wieder hergestellt worden sei.
Mein spontaner Gedanke war dazu, dass ich keine einzige Kollegin kenne, die zu irgendeinem Zeitpunkt Vertrauen zu dem Projekt gehabt hätte. Ich persönlich wurde in meiner Skepsis bestärkt, als ich schon vor Monaten von unserem Software-Anbieter zu hören bekam, dass das Postfach zwar von einem einzelnen an das Internet angeschlossenen Rechner angesteuert werden könne, jedoch nicht über die Anwaltssoftware, mit welcher wir sämtliche Gerichtskorrespondenz und unsere Akten zu den Angelegenheiten der Mandanten steuern. In dieser Beschränktheit liegt aus meiner Sicht das eigentliche Problem des beA.
Das die Korrespondenz zwischen Anwaltskanzleien und Gerichten und Behörden auf einem gesicherten elektronischen Weg ermöglicht wird, ist überfällig und wichtig. Die Technik per Gesetz und einheitlich in die Zuständigkeit der Bundesrechtsanwaltskammer zu übertragen, war vermutlich ein Fehler. Die Welt ist inzwischen zu vielfältig, als dass eine solche Vorgabe auf allgemeine Akzeptanz treffen könnte - auch wenn ich mir so manchmal anstelle der nahezu beliebigen Vielfalt eine einfache "Vorgabe von oben" wünschte.
Der Gesetzgeber hätte den Mut haben müssen (und muss ihn vielleicht jetzt noch aufbringen), lediglich die für Sicherheit und Datenschutz notwendigen Notwendigkeiten in das Gesetz aufzunehmen und es ansonsten bei der Vorgabe zu belassen, dass der elektronische Datenaustausch bis zu einem bestimmten Datum zu ermöglichen ist. Gerichte und Anwälte müssten dann in eigener Verantwortung einen oder mehrere elektronische Kommunikationswege finden.
Anbieter von Anwaltssoftware z. B. hätten dann einen Ansporn, als erster das beste System anzubieten.
In diesem Sinne Prost 2018 - erst einmal ohne beA.
Clemens Adori
Solche extrem sicheren Kommunikationssysteme gibt es fast wie Sand am Meer. Das Grundproblem dürfte sein, dass man versucht hat, typische rechtliche Anforderungen eins zu eins in digitaler Form abzubilden, statt sie komplett neu zu denken. Ein solches Erfordernis ist die Vertretungsregelung, die sich quasi mit sämtlichen Ende zu Ende Verschlüsselungen beißt. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen zuerst einmal darüber nachzudenken, wo die technischen Unmöglichkeiten liegen (denn die kann man nicht auf juristischem Wege wegdiskutieren) und dann Pläne zu machen, wie man ggf. durch passende Gesetzesänderungen überhaupt erst die Grundlage für eine digitale Kommunikation schafft. Genau dies hat man nicht getan, somit ist das beA daran gescheitert, dass es versucht hat einerseits das Rad neu zu erfinden und dabei besser zu sein, als alles, was bereits existiert und andererseits die technischen Unmöglichkeiten so in Textwolken zu verstecken, das sie - so die Hoffnung - nicht auffallen. Nun, da die Gemeinschaft der Fachleute aufgewacht ist, ist der Schaden umso größer, da es in der Summe dann doch den einen oder anderen Fachmann gibt, der die Probleme nicht nur erkennt, sondern sie auch in - für Juristen - verständlichen Worten darstellen kann.
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