Mit dem b esonderen e lektronischen A nwaltspostfach wollte der Gesetzgeber nicht weniger als die komplette Umstellung der Kommunikation in gerichtlichen Verfahren von Papier zum elektronischen Dateiaustausch. Wie immer greift der Gesetzgeber dabei in eine Entwicklung ein, die längst begonnen hatte. Insbesondere die Kommunikation zwischen Mandanten und Anwälten hat sich längst in der Masse auf den elektronischen Weg verlagert. Viele Kanzleien haben zudem damit begonnen, die verbleibende Papier-Kommunikation (auch die Post von Gerichten) einzuscannen und elektronisch weiter zu bearbeiten. Dazu wird unterschiedliche - teilweise komplexe - Anwaltssoftware verwendet, die auf Servern in den Kanzleien oder in (hoffentlich gut abgesicherten) Wolken läuft. Kurz vor der gesetzlich vorgesehenen Pflichtnutzung wurde das Postfach jetzt deutschlandweit wegen nicht bewältigter Sicherheitsprobleme abgeschaltet. Das Resümee von Markus Drenger und Felix Rohrbach vom Chaos-Computerclub Darmstadt
Ansichten aus den Bereichen Politik, Urheber- und Medienrecht und Steuern.